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Kosten und Kostenübernahme

für meine Arbeit als Mütterpflegerin

Wer kommt für
meine Kosten auf?

Ich arbeite zu einem festen Stundenlohn von 45€.

 

Als Leistungserbringerin im Gesundheitswesen kann ich mit meiner IK-Nummer nach ärztlicher Verordnung mit den Krankenkassen abrechnen. Diese übernehmen die Kosten meiner Tätigkeit als Mütterpflegerin teilweise oder vollständig nach folgender gesetzlicher Grundlage:

§24 h SGB V

Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und/oder Entbindung - keine im Haushalt lebende Person kann deine Aufgaben übernehmen (Achtung Elternzeit)

§38 SGB V

Haushaltshilfe im Krankheitsfall - ein im Haushalt lebendes Kind unter 12 - keine im Haushalt lebende Person kann deine Aufgaben übernehmen

Wie funktioniert die
Kostenübernahme?

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Die meisten gesetzlichen Krankenkassen übernehmen mittlerweile die Kosten für eine Mütterpflegerin teilweise oder voll. Bei privaten Versicherungen ist die Kostenübernahme noch nicht so geläufig, aber eine Anfrage bei deiner Versicherung und der Beihilfe lohnt sich immer. Welcher Umfang bewilligt wird, ist von bestimmten Rahmenbedingungen abhängig.

Folgende Punkte solltest du für die Antragstellung und eine positive Bewilligung erfüllen:

 

1. Du bist nicht in der Lage, den Haushalt weiterzuführen.

2. Es ist auch sonst niemand da, der den Haushalt weiterführen kann (z.B. Partner*in in Elternzeit oder nicht erwerbstätig)

3. Es liegt eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vor.

4. Es lebt mindestens ein Kind im Haushalt (Baby zählt mit)

 

Du musst bei deiner Krankenkasse einen „Antrag auf Haushaltshilfe" stellen. Das Formular bekommst du auf telefonische Anfrage oder online bei deiner Krankenkasse - oder auch von mir. Es ist durchaus sinnvoll, sich diesen bereits in der Schwangerschaft zukommen zu lassen, auszufüllen und den Nachweis der Geburt dann nachzureichen.

Beim Ausfüllen helfe ich dir gerne (Hinweis: ich bin keine privat beschaffte Haushaltshilfe sondern eine Organisation).

Diesem Antrag muss eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung hinzugefügt werden. Das ist ein Attest, welches von deiner Hebamme, deiner Frauenarzt*in, Hausarzt*in oder auch im Krankenhaus ausgestellt werden muss. Hier steht drauf, welche Indikationen die Grundlage für meine Unterstützung sind und für welchen Umfang du Unterstützung brauchst.

 

Eine Handreichung kannst du dir HIER kostenfrei herunterladen und deiner*m Arzt*in mit an die Hand geben.

 

Indikationen hierfür können sein: 

 

In der Schwangerschaft: Blutungen, ärztlich verordnete Bettruhe, Mehrlingsschwangerschaften, Hyperemesis, vorzeitige Wehen, Erschöpfung und psychische Belastung etc. 

Nach der Geburt: Alleinerziehende, psychische Belastungen oder Erkrankungen, postpartale Depressionen, Mastitis, Stillprobleme, oder auch bei körperlichen Einschränkungen durch die Geburt, hoher Blutverlust etc.

Der Antrag wird gemeinsam mit der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung und einem Kostenvoranschlag (den du von mir bekommst) eingereicht. Eine Antwort der Kassen erfolgt innerhalb weniger Stunden bis zu 2 Wochen.

Meine Arbeit kann auch privat gebucht werden. Ich biete verschiedene Pakete, auch zum Verschenken, an.

 

Wenn du also Interesse an einer Mütterpflegerin hast, schreibe mir gerne eine Nachricht über das Kontaktformular oder per Mail. In einem unverbindlichen telefonischen Kennenlerngespräch finden wir gemeinsam heraus, wie hoch dein Bedarf ist und wie meine Arbeit bei dir aussehen kann. 

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